Öffentlichkeitsarbeit im Verein
Vom schwarzen Brett ins Internet
08_6_Datenschutz_OEffentlichkeitsarbeit_im_Internet_LSB_Recht.pdf
Liebe Besucherinnen und Besucher,
der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit und der Nutzung unserer Internetseite mit personenbezogenen Daten, Bildern und veröffentlichten Informationen umgehen.
Die folgenden Hinweise erläutern die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Berichten, Ergebnissen, Fotos und weiteren Inhalten auf unserer Website sowie die Rechte der betroffenen Personen.
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, die nachstehenden Informationen aufmerksam zu lesen.
Kurzfassung: Datenschutz & Öffentlichkeitsarbeit im Internet für Vereine
Das Dokument erläutert, unter welchen Voraussetzungen Vereine personenbezogene Daten, Fotos und Berichte im Internet veröffentlichen dürfen.
Wichtigste Grundsätze
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Das Internet gilt datenschutzrechtlich als Veröffentlichung für jedermann, da Inhalte weltweit abrufbar und langfristig auffindbar sind.
Es dürfen nur die Daten veröffentlicht werden, die für den Vereinszweck erforderlich sind.
Was darf ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
In bestimmten Fällen sind Veröffentlichungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung möglich, z. B.:
Funktionsträger (Vorstand, Trainer usw.) mit ihren funktionsbezogenen Kontaktdaten. Private Kontaktdaten nur mit Zustimmung.
Ergebnisse von Wettkämpfen, Ranglisten oder Spielberichten, soweit dies zum Vereins- bzw. Sportbetrieb gehört. Zulässig sind typischerweise:
Name
Geschlecht
Geburtsjahr
Ergebnis/Rang
Verein
Mannschaft
Fotos im Internet
Fotos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung veröffentlicht werden. Ausnahmen bestehen unter anderem für:
Bilder von öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen,
Personen, die nur „Beiwerk“ auf einem Foto sind,
Personen der Zeitgeschichte.
Bei Einzelporträts oder klar erkennbaren Personen sollte stets eine Einwilligung eingeholt werden.
Besondere Vorsicht bei Minderjährigen
Bei Kindern und Jugendlichen gelten erhöhte Schutzanforderungen. Für Minderjährige unter 16 Jahren ist grundsätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Was sollte nicht öffentlich ins Internet?
Adressen vollständige Geburtsdaten
Nationalität sensible persönliche Informationen
Disziplinar- oder Sportgerichtsentscheidungen („Negativdaten“) ohne ausdrückliche Einwilligung.
- Aktualität und Löschung
Veröffentlichungen sollten regelmäßig überprüft und gelöscht werden, wenn der Zweck entfällt. Alte Ergebnisarchive mit Personenbezug über viele Jahre hinweg sind in der Regel unzulässig.
den Zweck der Veröffentlichung klar benennen, die veröffentlichten Daten konkret nennen,
auf das Widerrufsrecht hinweisen, verständlich formuliert sein.
Einwilligungserklärung
Eine wirksame Einwilligung sollte:
freiwillig sein,
https://www.ntbwelt.de/fileadmin/user_upload/02_Vereinsservice/Downloads/Informationen-Vereine_Turnkreise/Vereinsjubilaeen/08_6_Datenschutz_OEffentlichkeitsarbeit_im_Internet_LSB_Recht.pdf